Beauftragte Person Gefahrgut: Online- & Vor-Ort-Schulung

Wir von Gefahrgut.GmbH bieten praxisnahe Schulungen für beauftragte Personen im Bereich Gefahrgut. Dabei vermitteln unsere erfahrenen Gefahrgutbeauftragten alle relevanten Kenntnisse, um die gesetzlichen Anforderungen sowie die Vorgaben des ADR für den Verkehrsträger Straße kompetent umzusetzen.

Unsere Schulung „Beauftragte Person Gefahrgut“ kann entweder online oder direkt in Ihrem Unternehmen durchgeführt werden. Innerhalb eines Tages erhalten die Teilnehmer umfassendes Wissen zu den aktuellen Vorschriften und deren Anwendung. Nach erfolgreichem Abschluss wird von uns eine Teilnahmebescheinigung gemäß ADR 1.3 ausgestellt, die von allen offiziellen Stellen anerkannt ist.

Kontaktieren Sie uns jetzt für weiterführende Informationen.

Das Bild zeigt eine Schulung für Beauftragte Person Gefahrgut

Für wen ist unsere Schulung „Beauftragte Person Gefahrgut“ geeignet?

Diese richtet sich unter anderem an Mitarbeiter aus den Bereichen Logistik, Versand, Lagerhaltung sowie weitere Beschäftigte, die mit Gefahrgutprozessen betraut sind und als beauftragte Person Gefahrgut bestellt werden sollen.

Die erfahrenen Gefahrgutbeauftragten der Gefahrgut.GmbH haben diese Schulung speziell für beauftragte Personen im Bereich Gefahrgut entwickelt, mit Fokus auf den Verkehrsträger Straße.

Obwohl die „beauftragte Person“ seit der Novellierung des ADR 2011 im Gefahrgutrecht nicht mehr offiziell definiert ist, existiert diese Rolle weiterhin gemäß dem Ordnungswidrigkeitsgesetz (§ 9 OWiG „Handeln für einen anderen“). Beauftragte Personen, wie Betriebs-, Logistik- oder Lagerleiter, tragen Verantwortung für Teile des Gefahrgutprozesses und sind über ihre Position mit der Durchführung dieser Aufgaben betraut.

💡Unsere Schulungen können flexibel gestaltet werden und finden entweder direkt vor Ort in Ihrem Unternehmen oder auf Wunsch auch digital statt.

Dabei legen wir besonderen Wert darauf, die Inhalte praxisnah und verständlich zu vermitteln, sodass Ihre Mitarbeiter optimal auf ihre Aufgaben als beauftragte Person im Bereich Gefahrgut vorbereitet sind.

Unser Ziel ist es, die Schulungsteilnehmer dabei zu unterstützen, alle gesetzlichen Vorgaben sowie das Überkommen ADR („Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße“) sicher und effizient umzusetzen.

Die Inhalte unserer Schulungen

Unsere eintägige Schulung für beauftragte Personen Gefahrgut vermittelt praxisnahes Wissen zu den aktuellen gesetzlichen Vorschriften und deren Anwendung.

Dabei werden relevante gesetzliche Regelwerke behandelt, wie die:

  • GGVSEB („Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern“)
  • GGAV („Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften über die Beförderung gefährlicher Güter“)
  • GbV (Gefahrgutbeauftragtenverordnung)

Auch Ausnahmen und Befreiungen von den Gefahrgutvorschriften werden im Rahmen unserer Schulung ausführlich erläutert. Sicherheitsunterweisungen sowie praxisnahe Übungen fördern zusätzlich die direkte Umsetzung des Gelernten im Arbeitsalltag.

Alle Schulungsinhalte im Überblick:

Pflichten und Verantwortlichkeiten: Darstellung der Aufgaben der beauftragten Person sowie der Transporterleichterungen.

Rechtliche Grundlagen der Gefahrgutbeförderung: Vermittlung der gesetzlichen Regelwerke wie GGBefG, GGVSEB, GBV und ADR.

Unterscheidung Gefahrstoff/Gefahrgut: Erklärung der Unterschiede sowie der Risiken und Gefahren von Gefahrgut anhand von Beispielen aus den Klassen 1–9.

Klassifizierung und Stoffliste: Recherche und Zuordnung von Vorgaben aus dem ADR sowie deren praktische Anwendung.

Verpackung und Kennzeichnung: Anforderungen an Verpackungen und deren korrekte Kennzeichnung.

Dokumentation und Versand: Erstellung und Beurteilung von Begleitpapieren mit praxisnahen Übungen.

Beförderung und Ladungssicherung: Grundlagen der Ladungssicherung und praktische Übungen zur Sicherung von Gefahrgut.

Vertiefung des Lernprozesses: Teilnehmerübungen am Beispiel eines gesamten Gefahrgutbeförderungsprozesses.

💡 Da die gesetzlichen Vorschriften alle zwei Jahre angepasst werden, empfehlen wir eine regelmäßige Auffrischung der Kenntnisse. So bleiben Ihre Mitarbeitenden stets auf dem neuesten Stand und erfüllen alle gesetzlichen Anforderungen.

Wie können Sie an der Schulung „Beauftragte Person Gefahrgut“ teilnehmen?

Buchung

Buchen Sie Ihre Schulung „Beauftragte Person für Gefahrgut“ für bis zu 10 Teilnehmer direkt bei Gefahrgut.GmbH. Damit wir gemeinsam mit Ihnen Ihren spezifischen Schulungsbedarf sowie einen individuellen Termin abstimmen können, kontaktieren Sie uns davor bitte zeitnah.

Durchführung der Schulung

Die Schulung wird von einem unserer erfahrenen Gefahrgutbeauftragten durchgeführt. Sie findet entweder direkt bei Ihnen vor Ort oder auf Wunsch auch digital statt. Vorab klären wir mit Ihnen alle relevanten Details, um die Schulung optimal auf die Anforderungen Ihres Unternehmens abzustimmen.

Teilnahmebescheinigung

Nach erfolgreicher Teilnahme erhält jeder Teilnehmer eine Teilnahmebescheinigung gemäß ADR 1.3. Diese Bescheinigung wird von den zuständigen Behörden anerkannt und dient als Nachweis für die gesetzlich vorgeschriebene Unterweisung.

Weitere Vorteile durch unsere Schulung für beauftragten Personen im Bereich Gefahrgut

  • Flexibilität: Die Schulung ist sowohl vor Ort als auch digital möglich.
  • Praxisnähe: Alle Inhalte werden verständlich und anwendungsorientiert vermittelt.
  • Rechtssicherheit: Erfüllung der gesetzlichen Schulungsanforderungen gemäß ADR und GGVSEB.

 

Für weiterführende Informationen oder für eine konkrete Buchung kontaktieren Sie uns gerne!

Unsere Preise für die Schulung
„Beauftragte Person Gefahrgut“

Online-Schulung

€XX / Tag

Schulung vor Ort

€XX / Tag

Überall in Deutschland für Sie im Einsatz

Die Experten von Gefahrgut.GmbH unterstützen Sie deutschlandweit direkt vor Ort in Ihrem Unternehmen. Ob in Städten oder in ländlichen Gebieten: Wir sind genau dort, wo Sie uns brauchen.

Unsere Leistungen sind flexibel und umfassend

Wir bieten nicht nur Schulungen für beauftragte Personen im Bereich Gefahrgut an, sondern stehen Ihnen auch als externe Gefahrgutbeauftragte sowie Gefahrstoffbeauftragte zur Verfügung.

Ob vor Ort in Ihrem Unternehmen oder digital: Wir kombinieren praxiserprobtes Wissen mit maßgeschneiderten Konzepten, um Ihre Gefahrstoff- und Gefahrgut-Prozesse sicher und gesetzeskonform zu gestalten.

FAQ Beauftragte Person Gefahrgut

Was ist eine beauftragte Person für Gefahrgut?

Eine „beauftragte Person Gefahrgut“ ist eine speziell geschulte Person, die im Auftrag des Unternehmens die Verantwortung für die Einhaltung der Gefahrgutvorschriften in einem bestimmten Aufgabenbereich übernimmt. Die Benennung zur beauftragten Person im Gefahrgut muss schriftlich erfolgen und ist mit einer klaren Abgrenzung der Zuständigkeiten verbunden.

In der Praxis wird die beauftragte Person Gefahrgut häufig eingesetzt, um den Unternehmer zu entlasten und die Einhaltung der Vorschriften in spezifischen Bereichen sicherzustellen. Besonders in Unternehmen mit komplexen Gefahrgutprozessen ist diese Rolle von großer Bedeutung, da sie dazu beiträgt, umfassende Sicherheit zu gewährleisten und Risiken aufgrund des Umgangs mit Gefahrgut zu minimieren.

Es ist wichtig, die beauftragte Person Gefahrgut vom Gefahrgutbeauftragten (auch ADR-Sicherheitsberater genannt) zu unterscheiden:

  • Der Gefahrgutbeauftragte ist gemäß der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV), konkret in 3 GbV („Bestellung von Gefahrgutbeauftragten“) eine gesetzlich vorgeschriebene Position. Der Gefahrgutbeauftragte trägt umfassende Verantwortung, wie die Überwachung des gesamten Gefahrgutmanagements, die Beratung der Geschäftsleitung und die Erstellung von Berichten. Zudem ist er für die Überprüfung der Sicherheit von Gefahrgutprozessen zuständig. Um diese Aufgaben erfüllen zu können, schreibt § 5 GbV („Schulungsanforderungen“) eine mehrtägige Schulung sowie eine Prüfung vor. Ziel dieser Ausbildung ist es, den sicheren Umgang mit Gefahrgut zu gewährleisten und das Unfallrisiko zu minimieren.

  • Im Gegensatz dazu ist die beauftragte Person Gefahrgut gesetzlich nicht vorgeschrieben. Sie übernimmt spezifische, delegierte Aufgaben und unterstützt den Unternehmer in klar definierten Bereichen. Für diese Rolle ist lediglich eine reduzierte Schulung erforderlich, die sich auf die relevanten Aufgaben und Vorschriften beschränkt.

 

Diese strikte Abgrenzung zeigt, dass die beauftragte Person Gefahrgut eine ergänzende Rolle einnimmt, während der Gefahrgutbeauftragte die umfassende Verantwortung für die Sicherheit und Einhaltung der Vorschriften trägt.

Wer als beauftragte Person im Bereich Gefahrgut tätig ist, übernimmt eine Vielzahl an Aufgaben, die mit einem hohen Maß an Verantwortung verbunden sind.

  • Die beauftragte Person übernimmt klar definierte Pflichten des Unternehmers im Bereich Gefahrgut und sorgt dafür, dass diese zuverlässig ausgeführt werden.
  • Sie stellt sicher, dass alle relevanten gesetzlichen Vorgaben im zugewiesenen Aufgabenbereich eingehalten werden.
  • Innerhalb ihres Verantwortungsbereichs trifft sie eigenständige Entscheidungen und handelt dabei stets im Sinne der Vorschriften.

 

Um ihre Aufgaben kompetent ausführen zu können, erhält die beauftragte Person eine spezielle Schulung und Unterweisung, die ihr die notwendigen Kenntnisse vermittelt.

Um als beauftragte Person Gefahrgut Aufgaben im Gefahrgutmanagement übernehmen zu können, müssen nachfolgende Kriterien erfüllt sein:

  • Die beauftragte Person muss eine schriftliche Benennung durch den Arbeitgeber erhalten.
  • Neben dem Erwerb der erforderlichen Fachkenntnisse muss die beauftragte Person regelmäßig weitergebildet werden, um stets auf dem neuesten Stand der Vorschriften zu bleiben.

Die Übertragung von Verantwortlichkeiten und Pflichten auf eine beauftragte Person erfolgt, um bestimmte Aufgaben im Unternehmen gezielt zu delegieren. Grundlage hierfür ist das Ordnungswidrigkeitengesetz (§ 9 OWiG „Handeln für einen anderen“).

Dieser regelt, dass eine Person ausdrücklich beauftragt werden kann, in eigener Verantwortung Aufgaben wahrzunehmen, die eigentlich dem Inhaber des Betriebes obliegen. Handelt die beauftragte Person auf Grundlage dieses Auftrages, so gelten Gesetze, die besondere persönliche Merkmale für die Ahndung voraussetzen, auch für sie, selbst wenn diese Merkmale nur beim Inhaber des Betriebes vorliegen.

Trotz der Übertragung bleibt der Unternehmer weiterhin verpflichtet, die ordnungsgemäße Umsetzung der delegierten Aufgaben zu überwachen. Er muss stichprobenartig prüfen oder prüfen lassen, ob die übertragenen Pflichten erfüllt werden, da die Auswahl-, Überwachungs- und Kontrollpflicht nicht delegiert werden kann.

Sie haben noch Fragen zu unserer Schulung beauftragte Person Gefahrgut? Unser Team von Gefahrgut.GmbH freut sich, Ihnen weiterhelfen zu können.

Kontaktieren Sie uns gerne!