Gefahrstoffbeauftragter für Ihr Gefahrstoffmanagement

Ob ätzende Flüssigkeiten, gefährliche Gase, Lacke oder Lösungsmittel im Betrieb: Hier ist ein Gefahrstoffbeauftragter gefragt, um negative Auswirkungen für Beschäftigte und die Umwelt zu verhindern. Als Arbeitgeber tragen Sie die Hauptverantwortung für Sicherheit in Ihrem Unternehmen. Wenn Ihnen die notwendigen Fachkenntnisse für den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen fehlen, sollten Sie eine fachkundige Person, wie einen Gefahrstoffbeauftragten hinzuziehen.

Die externen Gefahrstoffbeauftragten von Gefahrgut.GmbH sind, wie unsere Gefahrgutbeauftragten, in ganz Deutschland unterwegs und unterstützen Unternehmen aus unterschiedlichen Wirtschaftszweigen im sicheren Umgang mit Gefahrstoffen. Dabei reichen unsere Leistungen von der Beratung über die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung Gefahrstoffe bis hin zur Gefahrstoffunterweisung für Ihre Mitarbeiter.

Kontaktieren Sie uns jetzt für ein kostenloses Angebot.

Wir unterstützen Unternehmen aller Branchen dabei, ihre Verantwortung im Umgang mit Gefahrgut zu erfüllen. Dabei stehen wir Ihnen von der Beratung über Online Unterweisung nach ADR bis hin zur lückenlosen Dokumentation Ihrer Gefahrguttransporte persönlich vor Ort und digital zur Verfügung.

Vertrauen Sie auf unsere jahrzehntelange Expertise als externe Gefahrgutbeauftragte sowie Gefahrstoffbeauftragte, um Risiken im Bereich Gefahrgut zu minimieren und gesetzliche Anforderungen rechtssicher umzusetzen. 

Das Bild zeigt einen Gefahrstoffbeauftragten mit Schutzmaske und Schutzanzug.

Ist ein Gefahrstoffbeauftragter Pflicht?

Die Bestellung eines Gefahrstoffbeauftragten ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, da die arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften diese Funktion nicht explizit definieren. Allerdings ergibt sich aus Ihren Pflichten als Arbeitgeber gemäß der Gefahrstoffverordnung (konkret § 6 GefStoffV „Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung“) eine indirekte Notwendigkeit zur Bestellung eines Gefahrstoffbeauftragten.

💡 Die Bezeichnung „Gefahrstoffbeauftragter“ ist keine offizielle, gesetzlich anerkannte Berufsbezeichnung. Unternehmen können jedoch intern Personen, die Aufgaben im Gefahrstoffmanagement übernehmen, als „Gefahrstoffbeauftragte“ oder auch als „Beauftragte Person für Gefahrgut“ benennen. Diese Bezeichnungen sind flexibel einsetzbar, haben jedoch keinen formellen Status im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.

Wenn Sie nicht über die erforderliche Fachkunde verfügen, um eine Gefährdungsbeurteilung für Gefahrstoffe durchzuführen, müssen Sie sich fachkundig beraten lassen. In solchen Fällen wird die Benennung eines Gefahrstoffbeauftragten zur besten Lösung, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wenn Sie Ihr Gefahrstoffmanagement professionell und rechtssicher gestalten möchten.

So arbeiten wir als Ihr
Gefahrstoffbeauftragter

Individuelle Beratung und Bedarfsermittlung

Unsere Zusammenarbeit startet mit einer persönlichen und unverbindlichen Beratung. Hier nehmen wir uns Zeit für Ihre Fragen und analysieren zusammen Ihren konkreten Bedarf rund um Lagerung und Handhabung von Gefahrstoffen. Unser Ziel ist es, gemeinsam die für Sie sinnvollste und wirtschaftlichste Vorgehensweise zu entwickeln sowie individuelle Lösungen zu schaffen, die an die konkreten Anforderungen Ihres Betriebes angepasst sind.

Unterstützung vor Ort und Qualifikation Ihres Teams

Vor Ort stehen wir Ihnen als externe Experten zur Seite und sorgen dafür, dass alle gesetzlichen Vorgaben rund um Gefahrstoffe eingehalten werden. Ein wichtiger Bestandteil unserer Dienstleistung ist die Mitarbeiterschulung: Wir vermitteln (vor Ort oder digital) praxisnahes Wissen, damit Ihr Team die Abläufe im Umgang mit Gefahrstoffen sicher beherrscht und gesetzeskonform umsetzt. So bleibt die Sicherheit im Betrieb gewährleistet.

Lückenlose Dokumentation und digitales Kundenportal

Unsere Arbeit dokumentieren wir transparent und übersichtlich, sodass Sie den Überblick behalten. Sämtliche Berichte und Dokumente stellen wir Ihnen über das digitale Kundenportal der Gefahrgut.GmbH zur Verfügung. Auch Sie können dort eigene Unterlagen hochladen und zentral verwalten. Dieses Portal bietet Ihnen rund um die Uhr Zugang zu wichtigen Informationen und vereinfacht auch die Abstimmung mit Behörden erheblich.

Ihre Vorteile bei uns

Mehr als 30 jahre Erfahrung

Digitale Austauschplattform

Deutschlandweite Betreuung

Transparente Pauschalpreise

Unschlagbares Expertenteam

Gefahrgut.GmbH
Unternehmer empfehlen uns

Stöbern Sie durch unsere Google Bewertungen. Als Arbeitsschutz Dienstleister sind wir im B2B zuhause und sichern Ihr Unternehmen nachhaltig ab.

Anja Ritter
Anja Ritter
Betriebsleiterin, Ritter Farben & Lacke
Unsere Prozesse mit Gefahrstoffen wurden durch die externe Betreuung deutlich sicherer und übersichtlicher. Besonders die praxisnahe Beratung bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilungen war für uns ein echter Mehrwert.
Philipp Sauer
Philipp Sauer
Logistikleiter, Sauer Transporte GmbH
Die Zusammenarbeit läuft reibungslos. Unser externer Gefahrgutbeauftragter übernimmt alle Pflichten zuverlässig und erinnert uns rechtzeitig an Prüfungen und Unterweisungen. So bleibt kein Punkt offen.
Michael Hartmann
Michael HartmannGeschäftsführer, Hartmann Chemiehandel GmbH
Mit dem externen Gefahrgutbeauftragten der Gefahrgut.gmbh sind wir rechtlich und organisatorisch bestens abgesichert. Alle Unterlagen, Schulungen und Jahresberichte kommen pünktlich und fehlerfrei – das schafft Vertrauen.
Claudia Stein
Claudia SteinSicherheitsbeauftragte, Stein & Co. Industriebedarf
Wir schätzen die Fachkompetenz und die klare Kommunikation. Die Gefahrgut.gmbh sorgt dafür, dass wir alle gesetzlichen Anforderungen einhalten – ohne internen Aufwand.
Jens Becker
Jens Becker
Inhaber, Becker Laborservice
Früher war das Thema Gefahrstoffe immer kompliziert. Seit wir die externe Betreuung beauftragt haben, läuft alles strukturiert und rechtssicher – von der Lagerung bis zur Kennzeichnung.
Sandra Kranz
Sandra KranzGeschäftsführerin, Kranz Recycling & Entsorgung
Unsere Gefahrguttransporte werden regelmäßig geprüft und dokumentiert. Die externe Fachkraft kennt unsere Abläufe genau und steht auch kurzfristig für Rückfragen zur Verfügung – ein verlässlicher Partner.

Preise für Ihren
Gefahrstoffbeauftragten

Das Bild zeigt einen Gefahrstoff in einem Kanister.

Basic ab*

€79 / monatlich

*Abhängig von Gefahrenklasse und Mitarbeiteranzahl

Welche Aufgaben hat ein Gefahrstoffbeauftragter?

Grundsätzlich ist ein Gefahrstoffbeauftragter für die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter bei der Arbeit mit Gefahrstoffen verantwortlich. Dabei fungiert er als zentraler Experte und Koordinator für das gesamte Gefahrstoffmanagement im Unternehmen. Seine Hauptaufgabe ist es, den Arbeitgeber und die Belegschaft zu beraten, um Risiken zu minimieren und rechtliche Vorgaben umzusetzen.

Gefährdungsbeurteilung und Beratung

Die zentrale Aufgabe des Gefahrstoffbeauftragten ist die Durchführung und Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung. Er identifiziert, welche Gefahrstoffe im Betrieb verwendet werden oder entstehen können, bewertet die damit verbundenen Risiken für Gesundheit sowie Umwelt und leitet daraus notwendige Schutzmaßnahmen ab. Zudem berät er die Unternehmensleitung und die Mitarbeiter in allen Fragen zum sicheren Umgang mit diesen Stoffen.

Sicherstellung der Rechtskonformität

Ein weiterer wesentlicher Aufgabenbereich ist die Überwachung der Einhaltung aller relevanten Gesetze und Vorschriften, wie der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und der TRGS (Technische Regeln für Gefahrstoffe, die die Gefahrstoffverordnung konkretisieren). Dazu gehört die Erstellung und Pflege von Dokumenten wie dem Gefahrstoffverzeichnis, Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe und die Sicherstellung, dass aktuelle Sicherheitsdatenblätter für alle verwendeten Stoffe verfügbar sind.

Sicherheitsunterweisungen und betriebliche Organisation

Der Gefahrstoffbeauftragte ist verantwortlich für die regelmäßige Schulung und Unterweisung der Mitarbeiter (u. a. gemäß § 14 GefStoffV „Unterrichtung und Unterweisung der Beschäftigten, § 14 BioStoffV „Betriebsanweisung und Unterweisung der Beschäftigten“ sowie § 12 BetrSichV „Unterweisung und besondere Beauftragung von Beschäftigten“) . Der Gefahrstoffbeauftragte stellt somit sicher, dass jeder, der mit Gefahrstoffen arbeitet, über die Risiken und die korrekten Schutzmaßnahmen informiert ist. Des Weiteren überwacht er die fachgerechte Lagerung sowie die korrekte Kennzeichnung von Gefahrstoffen und wirkt bei der Erstellung von Notfallplänen mit.

Koordination und Zusammenarbeit

Um ein umfassendes Sicherheitskonzept zu gewährleisten, arbeitet der Gefahrstoffbeauftragte eng mit anderen Fachkräften zusammen. Dazu zählen insbesondere die Fachkraft für Arbeitssicherheit, der Betriebsarzt und weitere Sicherheitsbeauftragte im Unternehmen. Diese Kooperation stellt sicher, dass alle Aspekte des Arbeits- und Gesundheitsschutzes im Umgang mit Gefahrstoffen abgedeckt sind.

Das Management von Gefahrstoffen kann schnell zu einer komplexen Tätigkeit ausufern. Hier ist neben Fachwissen auch Erfahrung gefragt, um zuverlässige Rechtssicherheit sowie den Schutz Ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten. Verlassen Sie sich dabei auf die Expertise von Gefahrgut.GmbH.

Unsere Gefahrstoffbeauftragten sind erfahrene Sicherheitsingenieure und Fachkräfte für Arbeitssicherheit mit der Zusatzqualifikation für Gefahrstoffe. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches und kostenloses Angebot.

Welche Anforderungen ergeben sich aus der überarbeiteten Gefahrstoffverordnung?

Die überarbeitete Gefahrstoffverordnung, die am 5. Dezember 2024 in Kraft getreten ist, stellt Unternehmen jetzt vor deutlich höhere Anforderungen beim Umgang mit Gefahrstoffen und schafft zugleich mehr Rechtssicherheit.

Im Mittelpunkt steht ein konsequent risikobasiertes und transparentes Gefahrstoffmanagement, besonders bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, keimzellmutagenen und reproduktionstoxischen Stoffen (KMR/CMR-Stoffen gemäß § 10 GefStoffV und § 10a GefStoffV) sowie Asbest (§ 11 GefStoffV „Verwendungs- und Tätigkeitsbeschränkungen für Asbest“ und § 11a GefStoffV „Anforderungen an Tätigkeiten mit Asbest“).

Risikobasiertes Ampel-Prinzip

Das neu eingeführte Ampel-Prinzip verpflichtet Unternehmen, Risiken bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen systematisch anhand eines klaren Maßnahmenkatalogs zu bewerten. Ab sofort ist diese Methode gesetzlich vorgeschrieben und bildet die Grundlage für die Auswahl und Umsetzung von Schutzmaßnahmen.

Erweiterte Dokumentationspflichten

Das Gefahrstoffmanagement muss künftig noch transparenter und nachvollziehbarer gestaltet werden. Unternehmen sind verpflichtet, ein umfassendes Gefahrstoffverzeichnis (§ 6 Abs. 12 GefStoffV)zu führen, aktuelle Sicherheitsdatenblätter (gemäß § 5 GefStoffV „Sicherheitsdatenblatt und sonstige Informationspflichten“) bereitzuhalten und die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilungen sowie sämtliche Schutzmaßnahmen präzise zu dokumentieren.

Erhöhte Anforderungen an Kennzeichnung und Entsorgung

Zusätzlich wurden auch die Kennzeichnungspflichten für Gefahrstoffe erweitert und umfassen jetzt zusätzliche Warnhinweise und Piktogramme. Für die Lagerung und Entsorgung gelten verschärfte Vorschriften, insbesondere hinsichtlich Leckageschutz, getrennter Lagerung nicht verträglicher Stoffe und Schutz vor unbefugtem Zugriff. Für asbesthaltige Materialien gilt ein striktes Verbot der Überdeckung zur besseren Identifikation und sicheren Beseitigung.

Technische Schutzmaßnahmen und Übergangsregelungen

Die neuen Regelungen stärken den Einsatz technischer Schutzmaßnahmen wie Containment- und geschlossenen Systemen zur sicheren Einhaltung der Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW). Für einige ältere Biozid- und Pflanzenschutzmittel-Anwendungen gibt es Übergangsfristen, sofern sie nach älterer Verordnung ohne Sachkundenachweis möglich waren. Jetzt ist dafür ebenfalls ein Nachweis nötig (u. a. § 15b GefStoffV „Allgemeine Anforderungen an die Verwendung von Biozid-Produkten“).

Sie möchten gewährleisten, dass Ihr Unternehmen den gestiegenen Anforderungen rund um Gefahrstoffe sicher und rechtskonform begegnet? Die erfahrenen Gefahrstoffbeauftragten von Gefahrgut.GmbH übernehmen für Sie die vollständige Organisation: von der Erstellung Ihrer Gefahrstoffe Gefährdungsbeurteilung über verständliche Betriebsanweisungen sowie praxisnahen Unterweisungen zu Gefahrstoffen (vor Ort und digital) bis hin zur vollständigen Dokumentation und Umsetzung aller gesetzlichen Vorgaben.

Fordern Sie jetzt Ihr unverbindliches Angebot an!

Unsere Gefahrstoffbeauftragte sind
deutschlandweit und digital im Einsatz

Vor-Ort- und digitale Beratung

Sicherer Gefahrguttransport beginnt mit einem erfahrenen Partner an Ihrer Seite. Unsere externen Gefahrgutbeauftragten kommen direkt in Ihr Unternehmen oder beraten Sie wenn möglich auch auf dem digitalen Weg: Flexibel, zuverlässig und immer mit einem klaren Fokus auf Ihre individuellen Anforderungen.

In ganz Deutschland für Sie im Einsatz

Ob in Düsseldorf, Köln, München oder jeder anderen Region Deutschlands: Unsere Gefahrgutbeauftragten stehen Ihnen mit umfassendem Know-how und persönlicher Betreuung zur Seite. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass alle gesetzlichen Vorgaben des ADR eingehalten werden und Ihre Gefahrgutprozesse reibungslos ablaufen. Darüber hinaus erstellen wir für Sie rechtssichere Gefährdungsbeurteilungen für Ihr Gefahrgut und Ihre Gefahrgutransporte, damit Sie jederzeit auf der sicheren Seite sind.

Fordern Sie Ihr kostenloses Angebot an und profitieren Sie von unserer deutschlandweiten Expertise als externe Gefahrgutbeauftragte.

FAQ Gefahrstoffe und Gefahrstoffbeauftragter

Was sind Gefahrstoffe?

Gefahrstoffe sind Stoffe, Gemische oder Erzeugnisse, die aufgrund ihrer Eigenschaften eine Gefahr für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt darstellen können. Sie finden sich in vielen Branchen, von der Industrie bis zur Landwirtschaft, und erfordern besondere Schutzmaßnahmen. Die rechtliche Grundlage für den Umgang mit Gefahrstoffen in Deutschland ist die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV).

Gefahrstoffe können verschiedene gefährliche Eigenschaften aufweisen, wie z. B. entzündbar, giftig, ätzend oder umweltgefährdend. Sie können akute oder chronische Gesundheitsschäden verursachen, die Umwelt belasten oder durch physikalisch-chemische Reaktionen gefährlich werden. Gefahrstoffe begegnen uns in vielen Bereichen des Arbeitsalltags. Hier einige Beispiele:

  • Entzündbare Stoffe: Lösungsmittel wie Aceton oder Ethanol, Treibgase in Spraydosen (z. B. Propan, Butan).
  • Giftige Stoffe: Kohlenmonoxid, Pestizide, Schwermetalle wie Blei oder Quecksilber.
  • Ätzende Stoffe: Schwefelsäure (in Autobatterien), Natriumhydroxid (in Abflussreinigern).
  • Explosionsgefährliche Stoffe: Nitroglycerin, feine Stäube wie Mehl- oder Holzstaub.
  • Krebserregende Stoffe: Asbest, Benzol, Formaldehyd.

Obwohl die Begriffe oft synonym verwendet werden, beschreiben sie unterschiedliche rechtliche Sachverhalte:

  • Gefahrstoffe sind Stoffe, die aufgrund ihrer chemischen oder physikalischen Eigenschaften eine Gefahr für Mensch und Umwelt darstellen (zum Beispiel giftig, ätzend, entzündlich). Der Umgang und die Lagerung am Arbeitsplatz werden durch die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) geregelt. Ein Gefahrstoffbeauftragter unterstützt dabei, die betrieblichen Prozesse im Umgang mit Gefahrstoffen sicher und gesetzeskonform zu gestalten.
  • Gefahrgut bezieht sich auf den Transport dieser gefährlichen Stoffe auf öffentlichen Verkehrswegen (Straße, Schiene, See, Luft). Sobald ein Gefahrstoff transportiert wird, wird er zum Gefahrgut. Die Vorschriften hierfür finden sich im Gefahrgutrecht (z. B. ADR, RID, IMDG). Ein Gefahrgutbeauftragter ist verantwortlich dafür, dass alle gesetzlichen Vorgaben beim Transport von Gefahrgut eingehalten werden und koordiniert die nötigen Sicherheitsmaßnahmen.

Ein Gefahrstoffbeauftragter benötigt spezifische Fachkenntnisse und persönliche Fähigkeiten, um die komplexen Aufgaben des Gefahrstoffmanagements rechtssicher und effektiv zu erfüllen. Die Gefahrstoffverordnung fordert eine fachkundige Person für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung.

Diese Fachkunde wird durch eine Kombination aus Berufsausbildung, beruflicher Erfahrung und regelmäßigen Fortbildungen erworben. Eine technische oder naturwissenschaftliche Ausbildung oder ein entsprechendes Studium bildet die Grundlage, ergänzt durch praktische Erfahrung im Umgang mit Gefahrstoffen im Betrieb.

Weiterbildungen, wie sie nach den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) angeboten werden, sind entscheidend, um rechtliche Grundlagen, Toxikologie, Gefährdungsbeurteilungen und Schutzmaßnahmen zu beherrschen.

Die Fachkunde eines Gefahrstoffbeauftragten muss durch kontinuierliche Fortbildungen aktuell gehalten werden.

Zusätzlich ist es wichtig, alle relevanten Gesetze wie etwa das Chemikaliengesetz (ChemG), Verordnungen und technischen Regeln zu verstehen und im Betrieb umzusetzen. Dazu gehört auch die Fähigkeit, Sicherheitsdatenblätter zu interpretieren und daraus Betriebsanweisungen sowie Schutzmaßnahmen abzuleiten.

Neben der Fachkunde sollten auch Fähigkeiten wie Kommunikationstalent, Organisationsgeschick und Durchsetzungsvermögen nicht zu kurz kommen, um komplexe Sachverhalte verständlich zu erklären, Dokumente sorgfältig zu verwalten und Schutzmaßnahmen konsequent umzusetzen.

Die Kosten für einen externen Gefahrstoffbeauftragten sind variabel und hängen von mehreren Faktoren ab. Eine pauschale Antwort ist daher schwierig, da die Preise individuell auf die Bedürfnisse des jeweiligen Unternehmens zugeschnitten werden.

Zu den entscheidenden Faktoren gehören die Art und Menge der verwendeten Gefahrstoffe, die Anzahl der Mitarbeiter sowie die Komplexität der betrieblichen Prozesse. Auch der Umfang der benötigten Dienstleistungen spielt eine wesentliche Rolle bei der Preisgestaltung.

Bei Gefahrgut.GmbH bieten wir Ihnen eine transparente und kalkulierbare Lösung. Sie erhalten die Leistungen eines externen Gefahrstoffbeauftragten bereits ab 49 Euro pro Monat. In diesem Paket sind neben der Bereitstellung eines externen Gefahrstoffbeauftragten auch Leistungen enthalten wie eine Standortbegehung pro Jahr in Ihrem Unternehmen sowie die Durchführung von Gefahrstoffunterweisungen (online und vor Ort) für Ihre Mitarbeitenden. Kontaktieren Sie uns gerne für ein kostenloses Angebot.